26. Mai 2016

Der Cookie Hinweis

Betrag veröffentlicht am 26. Mai 2016 von Christian Lührs

Wenn personenbezogene Daten in Form von sog. Cookies auf einer Internetseite erhoben werden, ist der Seitenbetreiber dazu verpflichtet die Besucher darüber aufzuklären.

Cookies sind in zwei Klassen zu unterteilen, zum einen in die technisch notwendigen Cookies und zum andere in die technisch nicht notwendigen Cookies, worunter etwa sog. Tracking- und Targeting-Cookies, vor allem zum Zwecke der Marktforschung und Werbung fallen. Auf technisch notwendige Cookies muss nach den Vorgaben der Richtlinie nicht hingewiesen werden, in deren Verwendung muss der Nutzer zudem nicht einwilligen; bei der Verwendung technisch nicht notwendiger Cookies ist beides jedoch verpflichtend.

Der Komplette Bericht über Cookies und deren Rechtslage gibt es hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/google-cookie-hinweis.html

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