Mai 2016
Der Cookie Hinweis
Wenn personenbezogene Daten in Form von sog. Cookies auf einer Internetseite erhoben werden, ist der Seitenbetreiber dazu verpflichtet die Besucher darüber aufzuklären.
„Cookies sind in zwei Klassen zu unterteilen, zum einen in die technisch notwendigen Cookies und zum andere in die technisch nicht notwendigen Cookies, worunter etwa sog. Tracking- und Targeting-Cookies, vor allem zum Zwecke der Marktforschung und Werbung fallen. Auf technisch notwendige Cookies muss nach den Vorgaben der Richtlinie nicht hingewiesen werden, in deren Verwendung muss der Nutzer zudem nicht einwilligen; bei der Verwendung technisch nicht notwendiger Cookies ist beides jedoch verpflichtend.“
Der Komplette Bericht über Cookies und deren Rechtslage gibt es hier:
Problem mit der Konsole(CMD): Ihre Berechtigungen reichen nicht aus, um diesen Vorgang auszuführen.
Diese Nachricht liest man nicht gern, vor allem wenn man als Administrator angemeldet ist und die nötigen Berechtigungen vorhanden sein sollten…
Dieser Tipp sollte dem Problem Abhilfe verschaffen:
Rechtsklick auf „Eingabeaufforderung“ und im Kontextmenü über „Als Administrator ausführen“ die Konsole starten.